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Afd Rechenschaftsbericht 2019 Bundestagspraesidentin Bas Gibt Unterrichtung

AfD-Rechenschaftsbericht 2019: Bundestagspräsidentin Bas gibt Unterrichtung

Berichtspflicht seit 1984

Die Berichtspflicht des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Rechenschaftsberichte der Parteien besteht gemäß § 23 Abs. 2 Parteiengesetz seit dem 1. Januar 1984. In dieser Unterrichtung werden die einzelnen Rechenschaftsberichte der Parteien zusammengefasst und dem Bundestag zur Verfügung gestellt.

Größte Zuwendung in Höhe von 31.248 Euro

Laut dem Rechenschaftsbericht hat die AfD im Jahr 2022 die größte einzelne Zuwendung in Höhe von 31.248 Euro erhalten. Diese Zuwendung stammt von einem nicht genannten Spender.


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